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Empfangsrecht

Empfangsrecht
Empfangsrecht
Anonim

Gesetzliche Übernahme der gerichtlichen Ernennung einer Person, eines Empfängers, um bestimmte Vermögenswerte zu sammeln und zu bewahren und Verteilungen gemäß der gerichtlichen Genehmigung vorzunehmen. Ein Empfang ist eigentlich ein Zwischen- oder Nebenschritt in Richtung eines anderen Hauptziels und im Allgemeinen nicht Gegenstand eines Rechtsstreits. Das Hauptziel kann die Erhaltung des Vermögens sein, bis entschieden wird, wer das Eigentum erhalten soll, oder es kann die Liquidation des Vermögens und die Verteilung des Erlöses an die ihnen zustehenden Parteien sein.

Ein Konkurs kann einen allgemeinen Charakter haben, da er alle Vermögenswerte des Einzelnen, der Personengesellschaft oder des Unternehmens umfasst, oder er kann ein Sondervermögen sein, das nur das streitige Eigentum betrifft.

Die Befugnisse des Empfängers - Syndikus und Administrator in Frankreich bzw. Deutschland - im Umgang mit den Vermögenswerten beruhen auf gesetzlichen Bestimmungen oder gerichtlichen Verordnungen. In der Praxis wird der Umfang der Befugnisse des Empfängers häufig von der Art des Vermögens bestimmt. Wenn es sich bei dem Vermögenswert beispielsweise um nicht verbesserte Immobilien handelt, können die Befugnisse des Empfängers lediglich die Zahlung von Steuern umfassen. Wenn es sich bei dem Vermögenswert um ein Wohnhaus handelt, können die Befugnisse des Empfängers die Verwaltung, das Sammeln von Mieten und die Unterzeichnung von Mietverträgen umfassen.

Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass das Vermögen im besten Interesse der beteiligten Parteien liquidiert werden sollte, ermächtigt das Gericht den Empfänger, das Vermögen bei einem gerichtlichen Verkauf zu verkaufen, der in Form einer Auktion durchgeführt wird.