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Weltraumvertrag 1967

Weltraumvertrag 1967
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Anonim

Weltraumvertrag, formeller Vertrag über Grundsätze, die die Aktivitäten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper regeln, (1967), internationaler Vertrag, der die Parteien verpflichtet, den Weltraum nur für friedliche Zwecke zu nutzen. Im Juni 1966 legten die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion den Vereinten Nationen Vertragsentwürfe über die Nutzung des Weltraums vor. Diese wurden während mehrmonatiger Verhandlungen im Rechtsunterausschuss des UN-Ausschusses für die friedliche Nutzung des Weltraums miteinander in Einklang gebracht. Das daraus resultierende Dokument wurde am 19. Dezember 1966 von der UN-Generalversammlung gebilligt und am 27. Januar zur Unterzeichnung aufgelegt Der Vertrag trat am 10. Oktober 1967 in Kraft, nachdem er von den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, dem Vereinigten Königreich und mehreren anderen Ländern ratifiziert worden war.

Gemäß den Bestimmungen des Vertrags ist es den Parteien untersagt, Atomwaffen oder andere Massenvernichtungswaffen in die Umlaufbahn, auf den Mond oder auf andere Körper im Weltraum zu bringen. Nationen können keine Souveränität über den Mond oder andere Himmelskörper beanspruchen. Die Nationen sind für ihre Aktivitäten im Weltraum verantwortlich, haften für Schäden, die durch Gegenstände verursacht werden, die von ihrem Territorium in den Weltraum geschleudert werden, und sind verpflichtet, Astronauten in Not zu unterstützen. Ihre Weltraumanlagen und Fahrzeuge stehen Vertretern anderer Länder gegenseitig offen, und alle Parteien verpflichten sich, Weltraumaktivitäten offen und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht durchzuführen.