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Zivilrecht Romano-Germanisch

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Zivilrecht Romano-Germanisch
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Anonim

Zivilrecht, auch römisch-germanisches Recht genannt, das Recht Kontinentaleuropas, basierend auf einer Mischung aus römischem, germanischem, kirchlichem, feudalem, Handels- und Gewohnheitsrecht. Das europäische Zivilrecht wurde in weiten Teilen Lateinamerikas sowie in Teilen Asiens und Afrikas verabschiedet und ist vom Gewohnheitsrecht der angloamerikanischen Länder zu unterscheiden.

Der Begriff Zivilrecht hat andere Bedeutungen, die in diesem Artikel nicht verwendet werden. Der Begriff jus civile, der beispielsweise „Zivilrecht“ bedeutet, wurde im alten Rom verwendet, um das ausschließlich in der Stadt Rom geltende Recht vom jus gentium, dem Gesetz aller Nationen, das im gesamten Reich verbreitet ist, zu unterscheiden. Der Ausdruck wurde auch verwendet, um das Privatrecht, das die Beziehungen zwischen Einzelpersonen regelt, vom öffentlichen Recht und vom Strafrecht zu unterscheiden. Schließlich bezieht sich das Zivilrecht in der Rechtsphilosophie manchmal auf das positive Recht des Staates im Unterschied zum Naturrecht.